Der Ausfall von Chartereinnahmen aufgrund eines vom Charterkunden verursachten Unfalls der Charteryacht kann Sie als Eigner der Charteryacht finanziell hart treffen.
Insbesondere dann, wenn Sie mit den Einnahmen kalkulieren. Die Möglichkeit des Regresses an den Charterkunden ist nach derzeitiger Rechtsprechung nur bei Schäden möglich, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
In Ergänzung der Vollkaskoversicherung für Charteryachten können Sie in Erweiterung den nachgewiesenen Ausfall von bereits abgeschlossenen, schriftlichen Charterverträgen versichern:
Der Ausfall wird ab dem 1. Tag der nächst folgenden Charter ersetzt.
Vertrauen Sie in unsere Weitsicht und Erfahrung und fordern Sie einfach ein persönliches Angebot für Ihre Charterausfallversicherung online an. Kontaktieren Sie uns gerne bei individuellen Fragen oder rufen Sie uns persönlich an. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.
Wir nehmen uns Zeit für Sie!
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