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Erweiterte Berufsskipperhaftpflicht Versicherung

Als Berufsskipper einer fremden Yacht wird Ihnen seitens der Crew und des Yachteigners größtes Vertrauen entgegengebracht. Ihre Kompetenz und Ihr Verantwortungsgefühl ist Voraussetzung für Ihre Aufgabe. Während andere entspannt den Törn genießen können, müssen Sie stets konzentriert und geistig gegenwärtig bleiben. Mit kühlem Kopf müssen Sie in prekären Situationen schnelle Entscheidungen treffen, die in manchen Lagen aber auch folgenschwer enden können.

Die See hat manchmal eigene Gesetze, aber auch menschliches Versagen Dritter können Sie oft als verantwortlicher Skipper nicht mehr beeinflussen. Als Berufsskipper tragen Sie die Verantwortung für die Ihnen überlassene Yacht sowie für die gesamte Crew.

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer erweiterten Berufsskipperhaftpflichtversicherung. Aus eigener Erfahrung wissen wir, was auf Sie als Berufsskipper und Ihre Crews im Fall der Fälle auf Ihrem Törn zukommen kann.

In der Regel wird die von Ihnen geführte Yacht sowohl haftpflicht-, als auch kaskoversichert sein. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass die Versicherer in bestimmten Fällen nicht leisten oder die Deckungssummen bzw. der Vertragsumfang nicht ausreichen. Bereits einige wenige Beispiele verdeutlichen, warum auch jeder gewerblich tätige Skipper über eine erweiterte Berufsskipperhaftpflicht Versicherung verfügen sollte:

Beispiel:

Bei der Einfahrt in den Yachthafen von Marmaris übersieht der Berufsskipper eine einlaufende Yacht. Es kommt zur Kollision. Die Haftpflichtversicherungssumme der Yacht reicht nicht aus, den an der havarierten Yacht entstandenen Schaden zu begleichen.

Die Deckungslücke schließt Ihre Berufsskipperhaftpflicht-Versicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 2.000.000,- EUR deckt.
Sollte die Yacht bei einem derartigen Schadensfall im ausländischen Hafen "an die Kette gelegt" werden, so ist eine erforderliche Sicherheitsleistung bis zu 50.000,- EUR im Rahmen der erweiterten Berufsskipperhaftpflicht- Versicherung automatisch mitversichert.

Beispiel:

Während eines Törns rund um Mallorca kentert die Yacht im Sturm. Ein Crewmitglied kann nicht mehr gerettet werden. Die Angehörigen verklagen den Berufsskipper, da dieser angeblich eine Untiefe übersehen haben soll. Die Yachthaftpflichtversicherung der Yacht deckt keine Ansprüche der Mitreisenden gegen den Skipper.

Auch hier leistet im Rahmen des Vertrages die Berufsskipperhaftpflicht- Versicherung, wobei für Sachschäden eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- EUR gilt.

Auch das kann Ihnen passieren:

Die Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden an der von Ihnen geführten Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit zu begleichen. Der Eigentümer fordert von Ihnen den Ersatz dieses Schadens.

Derartige Schadenereignisse sind bei amtlich nachgewiesener grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einer Summe von 550.000,- Euro mit einer Selbstbeteiligung von 2.500,- EUR - nach Kaution - im Rahmen unserer erweiterten Berufsskipperhaftpflicht-Versicherung versichert.

Wenn durch einen von Ihnen verschuldeten Schaden eine fest gebuchte Folgecharter ausfallen muß, weil die Yacht nicht rechtzeitig aus der Werft kam, so ist der nachgewiesene Charterausfall bis zu 17.500,- EUR mitversichert, wobei die ersten drei Tage Charterausfall als Selbstbeteiligung zu Ihren Lasten gehen.

Die erweiterte Berufsskipperhaftpflichtversicherung deckt als Ihr Vertragspartner die gegen Sie erhobenen Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Sie hat eine Laufzeit von einem Jahr, die sich auf Antrag automatisch verlängert und während des Versicherungsjahres besteht weltweit Versicherungsschutz für beliebig viele Törns.

Die jährliche Prämie einschließlich Gebühr und Versicherungssteuer beträgt
225,- EUR.

Schützen Sie sich vor unkalkulierbaren Risiken in Ihrer Tätigkeit durch den Abschluß unserer erweiterten Berufsskipperhaftpflicht-Versicherung.


>> Antrag erweiterte Berufskipper Haftplicht


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