

VON: NICOLA WEWER
Yachtversicherung und Bootsversicherung aktuell: SRC oder LRC für Schiffsführer zwingend erforderlich bei entsprechend ausgestatteten Yachten.
Die Yachtversicherung EIS (European Insurance and Services) möchte darauf aufmerksam machen, dass seit Jahresbeginn eine Verordnung erlassen wurde, deren Nichteinhaltung geahndet werden kann.
Unser Yachtversicherung weist darauf hin, dass wenn ein Schiff mit einer UKW-DSC-Anlage ausgestattet ist, der Schiffsführer verpflichtet ist, mindestens das SRC (Short Range Certificate) zu besitzen. Ist die Yacht mit einer GMDSS-Grenzwellen-, -Kurzwellen oder -Satellitenanlage ausgerüstet, muss der Schiffsführer mindestens über das LRC (Long Range Certificate) verfügen.
Aus einer Übergangsregelung aus dem Jahr 2008 wurde nun diese Verordnung. Seit dem 1.1.2010 wird der Führer einer entsprechend ausgerüsteten Yacht mit einem Bußgeld bestraft, wenn er nicht über die notwendigen Zertifikate verfügt. Zuvor galt die Regelung, dass zur Ausübung des Seefunkdienstes mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein musste.