- ausgefüllte und unterschriebene Schadensanzeige
- aussagekräftiges Bildmaterial in digitaler Form
- Nachweis über die Höhe der Kautionszahlung (z. B. Chartervertrag)
- Nachweis über die Höhe des Einbehaltes der Kaution (z. B. Vermerk auf Rückgabeprotokoll)
- Nachweis über die Zahlung der Versicherungsprämie (Kontoauszug)
- Angebot oder Rechnung zur Instandsetzung von einem ortsansässigen Fachbetrieb
- Für den Fall, dass Sie eine Abtretung der Ansprüche auf Schadenregulierung vereinbart haben, übersenden Sie uns bitte ergänzend eine Abtretungsanzeige.
>> Schadensanzeigeformular
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Regulierung der einbehaltenen Kautionssumme nur nach Vorlage der kompletten Schadenunterlagen erfolgen kann.
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